AGB

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Fassung 02/2014)

1. Die Vermietung der Boote erfolgt nur an Personen ab 16 Jahren bzw. in Begleitung einer Volljährigen.

2. Kinder unter 12 Jahren haben während der Fahrt eine Schwimmweste zu tragen. Die Volljährigen Begleitpersonen haben Ihrer Aufsichtsplicht nachzukommen.

3. Der Verleih geschieht ausschließlich gegen Hinterlegung eines Personaldokumentes.

4. Der Mietpreis ist im vor Antritt der Fahrt zu entrichten. Bei verspäteter Abgabe ist der Preis nach Preisliste zu zahlen. Dazu wird pro angefangen halbe Stunde, die Hälfte vom Stundenpreis berechnet. Bei Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten, werden 100 % Aufschlag berechnet.

5. Der Vermieter übergibt dem Mieter den Mietgegenstand in technisch einwandfreiem Zustand. Mängel am Mietgegenstand sind vom Mieter sofort zu beanstanden.
Bei grober Verschmutzung wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 10.00 Euro erhoben.

6. Der Mieter haftet für Verlust und aller Schäden am Mietgegenstand sowie für Schäden gegenüber Dritten inclusive Folgeschäden ( z.B. Mietausfall etc.) sowie für sämtliche Personenschäden.
Der Mieter haftet in gleicher Höhe und Umfang, wenn er den Mietgegenstand einer Dritten Person zur Nutzung überlässt. Bei Verlust muß er für den Wiederbeschaffungswert aufkommen.
Der Vermieter haftet nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der vertraglichen Pflichten.

7. Vor und während der Fahrt, ist der Genuss alkoholischer Getränke oder anderer berauschenden Mittel untersagt.

8. Bei heranziehendem Gewitter ist der Bootsverleih unverzüglich anzusteuern bzw. an einer geschützten Stelle des Ufers anzulegen.

7. Gegenseitige Rücksichtnahme auf den Gewässern ist oberstes Gebot.
Nehmen Sie Ihren Abfall/Müll wieder mit nach Hause oder nutzen Sie, die dafür vorgesehene Mülleimer.

8. Halten Sie ausreichend Abstand von naturnahen Gewässerabschnitten bzw. Ufer, um Störungen der Tier- und Pflanzenwelt zu vermeiden. Anlegen und Aussteigen im Auwaldgebiet, ist nur an entsprechenden Anlegestegen erlaubt. Halten Sie sich an mögliche Sperrzeiten einzelner Gewässerabschnitte.

9. Die Mitnahme von Hunden ist gestattet.